Bundesweiter Sehbehindertentag am 6. Juni

Sehbehinderte und blinde Menschen sind auf zusätzliche Bildbeschreibungen angewiesen, wenn sie dem Fernsehprogramm folgen möchten. Bild: DBSV/Schwering

Am 6. Juni ist der bundesweite Sehbehindertentag. Er wurde im Jahr 1998 vom Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) eingeführt, um – mit jährlich wechselnden Schwerpunkten – auf die Bedürfnisse von sehbehinderten Menschen aufmerksam zu machen.

Das Motto in diesem Jahr lautet "Hörfilmempfang". In einer bundesweiten Aktion wendet sich der DBSV an den Fernsehfachhandel und ruft zu einer Service-Offensive auf. Auf diese Weise soll erreicht werden, dass Fernseher – und Unterhaltungselektronik generell – in barrierefreier Form zur Verfügung stehen, um Sehbehinderten die Bedienung, beispielsweise die Aktivierung der Audiodeskription, zu ermöglichen. Zudem wird darauf aufmerksam gemacht, dass sehbehinderte Nutzer eine bessere Beratung beim Gerätekauf und mehr Unterstützung bei der Einstellung der Geräte benötigen. Die Erfahrung des DBSV hat gezeigt, dass in dieser Hinsicht oftmals deutliche Defizite bestehen, daher ist geplant, am Sehbehindertentag eine Liste der ersten "Fernsehfachhändler für sehbehinderte und blinde Menschen" zu veröffentlichen.

Anlässlich des Aktionstages weisen das AMD-Netz, der Berufsverband der Augenärzte, die Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft und Pro Retina gemeinsam mit dem DBSV darauf hin, dass immer noch viel zu wenige Senioren den empfohlenen jährlichen Augen-Check wahrnehmen. Besonders die feuchte, altersabhängige Makuladegeneration kann bei frühzeitiger Diagnose mittlerweile effektiv therapiert werden und so die Sehfunktion länger erhalten bleiben.