BVA rät beim Kauf von Weihnachtsgeschenken auf Sicherheit zu achten

Der Berufsverband der Augenärzte Deutschlands (BVA) weist aktuell darauf hin, beim Kauf von Weihnachtsgeschenken in Form von Spielzeugwaffen mit Geschossen (Schaumstoffbälle, Pfeile oder Saugnäpfen) darauf achten, dass diese keine Gefahr für die Augen darstellen. Die Geschosse von Spielzeugwaffen werden oft unterschätzt: Sie können jedoch bei Unfällen zu schwerwiegenden Augenverletzungen mit langfristigen Folgen führen.

Rechtsmedizinern des Universitätsklinikums Düsseldorf untersuchten bereits im Sommer 2020 verschiedene auf dem Markt verfügbare Projektile für Spielzeugwaffen, zumeist aus Kunststoff. Diese wiesen in den Untersuchungen erhöhte Energiedichten auf, die die Grenzwerte der Spielzeugrichtlinien überscheiten und somit möglicherweise sogar unter das Waffengesetz fallen [1].

Für die Feiertage gibt der BVA daher folgende Ratschläge:

  • Spielzeuge mit scharfen, herausragenden Kanten oder Spielzeuge, mit denen Projektile verschossen werden können, sollten nicht verschenkt werden.
  • Falls Sportgeräte zu Weihnachten verschenkt werden, sollte für einen entsprechenden Augenschutz gesorgt werden.
  • Potenziell gefährliches Spielzeug sollte nur unter Aufsicht benutzt werden.
  • Laserpointer sollten aufgrund ihrer Gefahren für die Augen nicht von Kindern und Jugendlichen verwendet werden.
  • Falls eine Augenverletzung auftritt, sollte umgehend ein Augenarzt aufgesucht werden, auch wenn die Verletzung zunächst harmlos erscheint.

Freund A et al (2020) Alles nur Spielzeug? Eine Untersuchung verschiedener Geschossspielzeuge hinsichtlich ihres Gefahrenpotenzials. Rechtsmedizin 30: 161–167