BVA und DOG verleihen Zertifikate zu besonderen Kenntnissen und Fähigkeiten

Augenärzte, die ihre besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten in speziellen Teilbereichen der Ophthalmologie offiziell nachweisen möchten, können beim Berufsverband der Augenärzte (BVA) und der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft (DOG) Zertifikate beantragen. Auf der Internetseite https://www.dog.org/wissenschaft/zertifikate können die Anträge für Zertifikate der jeweiligen Teilbereiche Hornhautbanking, Ophthalmopathologie, plastisch-rekonstruktive und ästhetische Chirurgie und Uveitis gestellt werden. Die für jeden Teilbereich notwendigen Voraussetzungen sind ebenfalls auf der Seite aufgeführt.