Checkliste Praxisurlaub

Wenn eine Arztpraxis aus Urlaubsgründen geschlossen wird, müssen im Vorfeld einige wichtige Maßnahmen ergriffen werden. Auch wenn die Praxis nur für einen Tag nicht besetzt ist, muss eine Vertretung für Sprechstunde und Bereitschaftsdienste in der Umgebung organisiert werden. Ein Verweis auf den ärztlichen Bereitschaftsdienst ist dabei nicht ausreichend. Als Urlaubsvertretung kommen dabei lediglich Kollegen mit abgeschlossener Weiterbildung in demselben Fachgebiet in Frage. Ausnahmen, wie beispielsweise ein Kollege im letzen Abschnitt der Weiterbildung, sind nach Absprache mit der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung (KV) möglich. Eine Kassenzulassung stellt dabei keine Voraussetzung dar. Bei Gemeinschaftspraxen können sich Ärzte aus dem selben Fachbereich gegenseitig vertreten.

Der Name der Urlaubsvertretung muss den Patienten "in geeigneter Weise" - wie beispielsweise durch einen Text auf dem Anrufbeantworter und einem Aushang an der Eingangstür der Praxis - mitgeteilt werden. Übersteigt die Dauer der Praxisschließung eine Woche, so sind die Ärzte verpflichtet, die Dauer sowie den Namen ihrer Urlaubsvertretung an ihre KV zu melden.

Grundsätzlich können sich Vertragsärzte innerhalb von zwölf Monaten bis zu drei Monate vertreten lassen. Die einzelnen Vertretungstage für Urlaube, Krankheiten, ärztliche Fortbildungen und die Teilnahme an Wehrübungen werden dabei addiert.

Quelle: KBV