Corona: Frist für Fortbildungspunkte letztmalig bis zum 31. März 2022 verlängert

Das Bundesministerium für Gesundheit hat nach einer entsprechenden Anfrage der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein die Frist für den Nachweis der fachlichen Fortbildung noch bis zum 31. März 2022 verlängert. Somit haben Ärzte und Psychotherapeuten noch bis Ende des Monats Zeit, die nach Sozialgesetz vorgeschriebenen 250 Fortbildungspunkte vorzuweisen.

Die Frist für den Nachweis der gesetzlichen Fortbildung wurde bereits mehrfach verlängert, da aufgrund der Corona-Pandemie viele Fortbildungsveranstaltungen, Kongresse und Qualitätszirkelsitzungen ausgefallen sind, die üblicherweise ein kontinuierliches Sammeln der Fortbildungspunkte ermöglichen.

Da die Bundesregierung bereits Ende November 2021 die Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite beschlossen hat, ist eine weitere Verlängerung nach dem 31. März 2022 aktuell nicht vorgesehen.