DBSV kritisiert Ausbildungsreform in der Physiotherapie

Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) kritisiert in einem Presseschreiben vom 7. Oktober 2022 die Pläne des Bundesministeriums für Gesundheit, nach denen Physiotherapeuten zukünftig an Hochschulen ausgebildet werden sollen. Aufgrund ihrer Einschränkung könnten blinde und sehbehinderte Menschen eine große Anzahl von Berufen nicht ausüben, so der Verband. Eine Ausnahme stelle hier die Physiotherapie dar. Viele der im medizinisch-therapeutischen Bereich Tätige haben kein Abitur und gingen ursprünglich einer anderen Arbeit nach, bevor die Seheinschränkung eintrat. Bislang erwarben die Betroffenen ihre physiotherapeutischen Qualifikationen während der beruflichen Rehabilitation. Kommt es zu einer Akademisierung des Ausbildungsberufs, werde das zukünftig wohl nicht mehr möglich sein, befürchtet der DBSV. Denn derzeit werde ein Studium von den Kostenträgern als Rehabilitationsleistung nicht unterstützt.

Die Initiative zur Ausbildungsreform im Heilmittelbereich – Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie – geht sehr stark von den Berufstätigen selbst aus. Sie begrüßen, dass die Akademisierung ihrer Professionen in dieser Legislaturperiode auf der politischen Agenda steht. Am 8. September 2022 übergab das Bündnis „Therapieberufe an die Hochschulen“ die Petition „Therapieberufe reformieren – für Lebensqualität von morgen!“ an das Bundesministerium für Gesundheit. Mehr als 14.000 Unterstützer fordern die vollständige Akademisierung der Therapieberufe, heißt es in einem Presseschrieben des Bündnisses. Das sichere die Versorgung und beende verwirrende Doppelstrukturen. Denn seit 2001 gebe es sowohl den Ausbildungsberuf als auch Studiengänge in der Physiotherapie an deutschen Hochschulen, in denen die Studenten den Bachelor und – seit 2005 – auch den Masterabschluss erwerben können. Nach Auffassung des Bündnisses würde eine einheitlich geregelte hochschulische Ausbildung den Nachwuchs in den heiltherapeutischen Berufen und damit die Patientenversorgung sichern. Zudem könnte die Fachexpertise mithilfe eigener Forschung und Wissenschaft besser weiterentwickelt werden.
Bei der Ausbildungsreform wird das Bundesgesundheitsministerium sich in einem ersten Schritt mit dem Berufsbild der Physiotherapie befassen. Allerdings soll die Ausbildung der Masseure und medizinischen Bademeister zwar ebenfalls modernisiert werden, aber an den Berufsschulen verbleiben.

Der DBSV fordert jedoch, dass auch die Ausbildung zum Physiotherapeuten grundständig in Berufsfachschulen erfolgen soll. Akademische Ausbildungsgänge für diesen Beruf dürften nur ergänzend für herausgehobenen Tätigkeiten angeboten werden und dann müsste ein uneingeschränkter Zugang für blinde und sehbehinderte Menschen abgesichert werden. Darüber hinaus müssten blinde und sehbehinderte Menschen weiterhin die uneingeschränkte Erlaubnis für die Ausbildung erwerben können und die entsprechende Berufsbezeichnung führen dürfen, so der DBSV.