Delegiertenversammlung des BVA 2017: Augenärzte fordern Entbudgetierung

Der Berufsverband der Augenärzte Deutschlands (BVA) unterstützt die Forderung zur Entbudgetierung von Grundleistungen in allen medizinischen Fächern. Die Delegiertenversammlung des BVA fasste in Berlin einen entsprechenden Beschluss mit dem Ziel, dass die geltenden Mengenbegrenzungen aufgehoben werden. Augenärzte – wie auch die Vertreter anderer Fächer – erbringen rund 20% aller ärztlichen Leistungen ohne Bezahlung. Diese Bezahlung fehlt einerseits für Praxisinvestitionen, andererseits macht die Budgetierung die Niederlassung als Facharzt für junge Mediziner unattraktiv. In den laufenden Koalitionsverhandlungen für die Bildung einer Bundesregierung wird dies ein Thema sein – und der BVA appelliert an die Politiker, dass Grundleistungen in allen Fächern mit festen Beträgen außerhalb der gedeckelten Gesamtvergütung bezahlt werden sollten.

Kassenfinanzierung paramedizinischer Leistungen stoppen

Weitere Beschlüsse befassen sich mit der Aufnahme von Leistungen in den Katalog der Krankenkassen. „Es ist aus augenärztlicher Sicht unerträglich, dass Krankenkassen alternativ- und paramedizinische Leistungen ohne jeden Evidenznachweis bezahlen“, kritisierte der erste Vorsitzende des BVA Prof. Dr. Bernd Bertram. „Umgekehrt blockieren oder verzögern die Krankenkassen die Aufnahme wichtiger Leistungen mit kaum erfüllbaren Evidenzforderungen.“ In diesem Zusammenhang spielen die Stellungnahmen des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) eine wichtige Rolle. Der BVA fordert daher, dass in den Stellungnahme-Verfahren des Gemeinsamen Bundesausschusses und IQWiG neben den wissenschaftlichen Fachgesellschaften auch den ärztlichen Berufsverbänden die Möglichkeit zur Eingabe zwingend gewährt werden muss. Beide Forderungen des BVA-Vorstands unterstützte die Delegiertenversammlung einmütig.

Besonders qualifizierte nicht-ärztliche Praxismitarbeiter

Ein weiteres Thema der Versammlung war die Förderung von besonders qualifizierten nicht-ärztlichen Praxismitarbeitern. Bereits seit Jahren hat sich in der Augenheilkunde die Ausbildung der „Augenheilkundlich-technischen Assistenz“ (ATA) bewährt, für die der BVA gemeinsam mit der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft und der Bundesärztekammer ein Curriculum mit einem Umfang von 120 Stunden erarbeitet hat. Der BVA-Vorstand wird sich dafür einsetzen, dass das ATA-Curriculum von der BÄK für die Förderung besonders qualifizierter nicht-ärztlicher Praxismitarbeiter ohne jegliche weitere Forderung an die Weiterbildung anerkannt wird. Dabei sollte entsprechend dem Votum der Delegiertenversammlung die finanzielle Förderung der Arbeit dieser Mitarbeiter primär für eine Tätigkeit in der Praxis und unabhängig von einer aufsuchenden Tätigkeit im häuslichen Umfeld oder im Heim vorgesehen werden. Die strukturelle und finanzielle Förderung des Einsatzes sollte über eine zusätzliche und extrabudgetäre Vergütung erfolgen.