Deutscher Ärztetag: Novellierung der Muster-Weiterbildungsordnung

Vom 23. bis zum 26. Mai 2017 fand der 120. Deutsche Ärztetag in Freiburg statt. Ein großes Thema der 250 Delegierten war die Novellierung der Muster-Weiterbildungsordnung (MWBO), an die sich die rechtlich verbindlichen Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern anlehnen. Dem Ärztetag wurde zu diesem Thema eine rund 1000 Seiten starke "Weiterbildungsordnung – Abschnitt B" vorgelegt, die im Vorfeld unter Beteiligung von Fachgesellschaften, Berufsverbänden und anderen ärztlichen Organisationen erstellt wurde. Der Ärztetag sprach sich ausdrücklich für eine Novellierung aus und forderte eine zügige Fertigstellung. Ziel ist es, die novellierte MWBO als Gesamtpaket auf dem nächsten Deutschen Ärztetag im Mai 2018 zu verabschieden. Die Rahmenbedingungen der Weiterbildungsinhalte wurden durch den Ärztetag fixiert.

So soll die ärztliche Weiterbildung eine neue Struktur erhalten, bei der die Häufigkeit und die Dauer der Lerninhalte nicht mehr im Vordergrund stehen. Vielmehr soll zukünftig mehr Wert darauf gelegt werden, in welcher Form die Kenntnisse und die Fertigkeiten erworben werden. Hierfür werden die Inhalte in Weiterbildungsblöcke und Weiterbildungsmodi gegliedert. Durch berufsbegleitende Weiterbildungen sollen mehr Flexibilität und neue Lernmethoden geschaffen werden.

Für die verpflichtende Dokumentation des Weiterbildungsfortschritts soll Weiterzubildenden und Weiterbildungsbefugten zukünftig eine elektronische Anwendung als Logbuch zur Verfügung stehen. Hierzu wird eine bundeseinheitliche Lösung angestrebt. Zudem soll zukünftig eine kontinuierliche Evaluation der Weiterbildung vorgenommen werden.

Weiterhin sollen die Facharztbezeichnungen "Allgemeinchirurgie" und "Hygiene und Umweltmedizin" erhalten bleiben. Auch ein Erhalt der im Landesrecht festgeschriebenen Zuständigkeits- und Verantwortungsbereiche wurde durch die Delegierten gefordert. Auf diese Weise soll politischen Bestrebungen entgegengewirkt werden, die die ärztliche Weiterbildung unter dem Aspekt der Sicherstellung der Versorgung limitieren möchten.

Der Ärztetag wies zudem daraufhin, dass die Weiterbildungsstätten dafür Sorge tragen, dass ausreichend Zeit für die Weiterbildung zur Verfügung steht. Nur so könne die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf sichergestellt werden. Hierzu sollen verschiedene Arbeitszeitmodelle durch die Arbeitgeber angeboten werden.

Angemessene Finanzierung gefordert

Da es sich bei der Ärztlichen Weiterbildung um eine Berufsausübung handelt, die wesentlich zur gesundheitlichen Versorgung in Klinik und Praxis beiträgt, fordert der Ärztetag sowohl im ambulanten Bereich als auch im Krankenhaus eine angemessene Finanzierung. Die Delegierten fordern die Bundesärztekammer auf, sich hierfür einzusetzen: So fordern sie eine Refinanzierung der Gehälter von Ärzten in Weiterbildung im ambulanten Bereich durch die von ihnen in der Patientenversorgung erbrachten Leistungen. Die Finanzierungskonzepte sollten sich an der Weiterbildungsordnung orientieren. Weiterhin streben sie einen finanziellen Ausgleich der Weiterbildungsbefugten für ihren Supervisionsaufwand an.