DGII-Positionspapier zur Stellungnahme des PKV-Verbandes über die Abrechnung von Kataraktoperationen mit dem Femtosekundenlaser

Die Deutschsprachige Gesellschaft für Intraokularlinsen-Implantation, interventionelle und refraktive Chirurgie (DGII) hat sich am 17. November 2017 zu der Stellungnahme über die Abrechnung von Kataraktoperationen mit dem Femtosekundenlaser des Verbandes der privaten Krankenversicherung (PKV) positioniert. In der Stellungnahme hatte der PKV-Verband seinen Mitgliedern im Juni 2017 empfohlen, den Patienten diese Leistungen nicht zu erstatten.

Die DGII stellt klar, dass die Stellungnahme auf eklatanten Fehlern beruht:

  • Die aktuelle Rechtsprechung wird nicht vollständig berücksichtigt, positive Gerichtsentscheide werden nicht erwähnt.
  • Die Einsatzweise des Femtosekundenlasers wird falsch geschildert, die medizinische Argumentation ist daher unzutreffend.
  • Der PKV-Verband beruft sich auf veraltete und überholte Stellungnahmen der Bundesärztekammer. Zitierte Stellungnahmen im Positionspapier sind teilweise mit falschem neuerem Datum versehen oder es liegen inzwischen neue Versionen der zitierten Stellungnahmen vor, die nicht berücksichtigt sind.
  • Der Verband nimmt willkürliche, nicht belegte Beurteilungen vor. Weder ist das Verhalten der Ärzte gegenüber ihren Patienten „sittenwidrig“, noch ist die Abrechnung „wucherisch“. Derartige Vorwürfe treffen rechtlich nicht zu und sind auch nicht durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt.

Daher, so das Fazit der DGII, „fördert der PKV-Verband mit seiner Stellungnahme die Interessen seiner Mitglieder, die im vorliegenden Kontext möglichst auf Leistungskürzungen und Erstattungsreduzierung ausgerichtet sind.“ Dabei würden medizinisch unzutreffende Prämissen zugrunde gelegt und unzutreffende rechtliche Bewertungen abgegeben.

Das vollständige Positionspapier finden Sie hier.