DOG: Ankauf von Arztpraxen und MVZ durch Investoren verhindern

Die Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft (DOG) hat den Beschluss des Landtags von Schleswig-Holstein begrüßt, Maßnahmen gegen die zunehmenden Aufkäufe von Arztpraxen und Medizinische Versorgungszentren durch Konzerne und Finanzinvestoren zu ergreifen. Sie fordert mehr Transparenz der Besitzverhältnisse der Arztpraxen und eine Begrenzung der Anzahl der Versorgungszentren, die ein einzelner Investor besitzen darf. Die Entwicklung in der Augenheilkunde sei derzeit problematisch, der Generalsekretär der DOG, Prof. Dr. med. Claus Cursiefen, äußerte sich hierzu: „Im Mittelpunkt des ärztlichen Handelns muss immer das Patientenwohl stehen und nicht der wirtschaftliche Profit. Jede Patientin und jeder Patient muss sicher sein können, dass er oder sie die bestmögliche Behandlung erhält – unabhängig davon, wie lukrativ die Behandlung seiner oder ihrer Erkrankung für die Behandelnden ist.“ So bestehe derzeit zunehmend die Gefahr, dass aufgrund der Renditeorientierung in von Investoren geführten Praxen und MVZ nur noch Behandlungen angeboten würden, die besonders lukrativ seien. Die übrigen Versorgungsaufgaben müssten durch andere Ärzte erbracht werden.

Finanzmittel, die als Rendite an Investoren ausgezahlt werden, fehlen bei der Patientenversorgung, insbesondere bei der Finanzierung der Versorgung von Patienten mit komplexeren Erkrankungen. „Deren Behandlung müssen zunehmend Einrichtungen wie etwa Augenkliniken in öffentlicher Trägerschaft stemmen, die dadurch in finanzielle Schieflage geraten können. Die Kommerzialisierung erhöht so langfristig das Risiko von Versorgungsengpässen“, so C. Cursiefen. „Um auch in Zukunft sicherzustellen, dass die wachsende Zahl an Patientinnen und Patienten in der Augenheilkunde gut versorgt werden kann, muss die Anzahl an Niederlassungen, die ein Unternehmen in einer Region inne haben darf, begrenzt werden“, fordert daher auch Prof. Dr. med. Horst Helbig, Mediensprecher der DOG und Direktor der Klinik und Poliklinik für Augenheilkunde am Universitätsklinikum Regensburg. Nur so lasse sich sicherstellen, dass die augenärztliche Versorgung in einer Region nicht von einem einzigen Unternehmen gewährleistet werde. Bei Konkurs eines solchen Unternehmens sei die komplette augenärztliche Versorgung in Gefahr.

Die DOG fordert die Bundesregierung auf, nun konkrete Maßnahmen zu treffen. Aktuell leiden 18 Millionen Menschen hierzulande an Volkskrankheiten wie Glaukom, Katarakt, diabetischer Retinopathie oder altersabhängiger Makuladegeneration. Es ist zu erwarten, dass sich diese Zahl – bedingt durch den demografischen Wandel – bis zum Jahr 2030 noch um 50% steigert. „Um diese Patientinnen und Patienten auch in Zukunft adäquat versorgen zu können, ist es unser Anliegen, die Augenheilkunde in ihrer gesamten Breite zu stärken und am Erhalt eines qualitativ hochwertigen Gesundheitssystems mitzuwirken“, so H. Helbig. Dieses Ziel hat die DOG gemeinsam mit dem Berufsverband der Augenärzte Deutschlands in einem Ethikkodex für die Augenheilkunde festgeschrieben.