Drohendes EU-Verbot für PFAS: DOG, RG und BVA wenden sich an Europäisches Parlament

Ein europäisches PFAS-Verbot hätte fatale Auswirkungen auf die augenärztliche Patientenversorgung: Eine Reihe vermeidbarer Erblindungen könnte die Folge sein. Der Berufsverband der Augenärzte Deutschlands (BVA) ist alarmiert und wendet sich gemeinsam mit der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft (DOG) und der Retinologischen Gesellschaft (RG) an die EU: Sie fordern eine Ausnahmeregelung des Verbots für ophthalmochirurgische Zwecke.

Der europäischen Chemiebehörde liegt ein Antrag auf verschärfte Regulierung von perfluorierten oberflächenaktiven Chemikalien, kurz PFAS, vor. Sie bilden eine Gruppe, die mehr als 10.000 Stoffe umfasst. In der Augenheilkunde wären flüssige Endotamponaden wie Perfluorodecalin (PFD, C10F18) und Perfluoroctan (PFO, C8F18) sowie gasförmige Endotamponaden wie Perfluorkohlenstoff, Hexafluorethan (C2F6) und Octafluorpropan (C3F8), aber auch schwere Öle betroffen. Die Langlebigkeit, für die die PFAS geschätzt werden, sind aus ökologischer Sicht ihr Nachteil – sie können sich im Boden und in Organismen anreichern. Bestimmte PFAS wurden als gesundheitsschädlich eingestuft.

Ein Verbot aller PFAS bedeutete aus medizinischer Sicht allerdings einen deutlichen Rückschritt in der Patientenversorgung. Trotz jahrzehntelanger Forschung sind PFAS alternativlos und absolut unverzichtbar für den Einsatz in der Ophthalmochirurgie. Ohne sie könnte die wachsende Anzahl an Netzhauteingriffen, beispielsweise bei Netzhautablösungen, kaum bewältigt werden. In der Folge würde eine Welle an vermeidbaren Erblindungen drohen.

DOG, RG und BVA haben sich daher in einem offenen Brief an die Mitglieder des Europäischen Parlaments gewandt. Sie machen darin auf die Unverzichtbarkeit der PFAS im ophthalmochirurgischen Bereich aufmerksam und haben eine Ausnahmeregelung für die Verwendung als Endotamponaden beantragt.