Einführung des Entlassmanagements auf Oktober verschoben

Wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) Mitte Juli 2017 mitgeteilt hat, wurde die Einführung des Entlassmanagements, die durch den Gesetzgeber im Rahmen des Versorgungsstärkungsgesetzes beschlossen wurde, vom 1. Juli auf den 1. Oktober 2017 verschoben.

Die Terminverschiebung wurde durch eine Änderung im Rahmenvertrag möglich, auf die sich GKV-Spitzenverband, KBV und die Deutschen Krankenhausgesellschaft Anfang Juni 2017 verständigt hatten. Die Kliniken sind daher erst ab Oktober 2017 verpflichtet, ihren Patienten ein Entlassmanagement für eine lückenlose Anschlussversorgung anzubieten. Ab diesem Zeitpunkt werden die entsprechenden Formulare für Verordnung von Arznei- und Heilmitteln zur Verfügung stehen. Für die Verordnung gelten dieselben Regelungen wie in der Arztpraxis. Im Gegensatz zu ambulant tätigen Ärzten werden diese Verordnungen jedoch zunächst nicht mit der lebenslangen Arztnummer, sondern – übergangsweise bis zum 1. Januar 2019 – mit dem Arztpseudonym "4444444" versehen. Dieses wird durch den Fachgruppencode des Krankenhauses ergänzt.

Mit dem Entlassmanagement soll den Patienten eine lückenlose ambulante Weiterbehandlung nach ihrem Krankenhausaufenthalt ermöglicht werden. Die hierzu erforderlichen ambulanten Leistungen werden vom Krankenhaus festgelegt und eingeleitet. Zudem wird der weiterbehandelnde Facharzt durch das Krankenhaus rechtzeitig informiert. Die im Zuge des Entlassmanagements erforderlichen Verordnungen und Krankschreibungen dürfen ab diesem Zeitpunkt auch – zur Überbrückung und in begrenztem Umfang – durch Klinikärzte ausgestellt werden.

Derzeit erstellt die KBV ein Handbuch, in dem Klinikärzte die vertragsärztlichen Verordnungsregeln in übersichtlicher Form nachschlagen können und das Abbildungen aller relevanten Muster mit Vordrückerläuterungen enthalten wird.