Einführung von eAU und eRezept vorerst gestoppt

Nach Information der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hat der Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. med. Karl Lauterbach die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) und des elektronischen Rezeptes (eRezept) vorerst gestoppt. So äußerte er sich am 3. März 2022 auf der KBV-Veranstaltung „Im PraxisCheck“ dahingehend, dass die elektronischen Formulare derzeit noch eine zu hohe Fehleranfälligkeit aufwiesen und zudem der spürbare Nutzen für Arzt und Patient nicht vorhanden sei: „Wenn ich beispielsweise ein elektronisches Rezept ausstelle und muss die Quittung dafür noch gedruckt aushändigen – das kann noch nicht überzeugen“, so der Minister. Er kündigte daher innerhalb seines Ministeriums eine „Strategiebewertung“ an.

Im Gegensatz hierzu betonte K. Lauterbach auf der Veranstaltung, dass die elektronische Patientenakte (ePA), die er selbst bereits im Jahr 2002 vorgeschlagen hatte, einen eindeutigen Nutzen für Arzt und Patienten habe. So helfe beispielsweise die Digitalisierungen von Befunden und Untersuchungen bei der Einholung von ärztlichen Zweitmeinungen, Voraussetzung hierfür sei jedoch eine integrierte Suchfunktion, mit der die Ärzte alle in der ePA abgelegten Befunde schnell durchforsten können.