Einigung auf höhere Ausgabenvolumina für Arzneimittel ab 2024

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband haben sich am 10. Oktober 2023 bei ihren Verhandlungen über die Rahmenvorgaben auf höhere Ausgabenvolumina für Arzneimittel verständigt. So erhöhen sich die regionalen Ausgabenvolumina ab Anfang des Jahres 2024 um 7,95%. Rechnerisch können somit Mehrausgaben von bis zu 3,8 Milliarden Euro getätigt werden.

Das höhere Volumen wurde nötig, da sich ab dem kommenden Jahr der gesetzliche Herstellerabschlag, der innerhalb des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes für 2023 auf 12% festgelegt wurde, um 5% verringert. Zudem werden ab 2024 Preiserhöhungen bei Arzneimitteln erwartet, da dies im Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz vorgesehen ist. Die regelmäßigen Verhandlungen zwischen Kassenärztlichen Vereinigungen und regionalen Verbänden der Krankenkassen sind im Sozialgesetzbuch festgelegt. So soll die Versorgung der Versicherten mit Arzneimitteln sichergestellt werden. Auf Bundesebene vereinbaren die KBV und der GKV-Spitzenverband zuvor die Rahmenvorgaben für diese regionalen Vereinbarungen.