Elektronische Patientenakte wird lediglich von 1% der Versicherten genutzt

Gesetzlich Versicherte können auf freiwilliger Basis seit dem 1. Januar 2021 eine elektronische Patientenakte (ePA) beantragen. In der Akte können medizinische Befunde, Informationen aus vorhergehenden Untersuchungen und Behandlungen über Praxis- und Krankenhausgrenzen hinweg abgespeichert werden. Durch die leichte Verfügbarkeit der Daten soll die medizinische Behandlung verbessert, Zeit eingespart und Doppeluntersuchungen vermieden werden.

Nach Auskunft der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion wird diese Patientenakte jedoch bisher lediglich von 1% der gesetzlich Versicherten genutzt. Bis Ende Juni 2023 wurden demnach insgesamt 704.050 elektronische Akten angelegt, diese Zahl sei nicht zufriedenstellend, so die Bundesregierung, die die Ursache der zögerlichen Anwendung im hohen Aufwand bei der Beantragung sieht. Mit Einführung des innerhalb des geplanten Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens beschlossenen Opt-out-Verfahrens soll sich dies ändern: So ist vorgesehen, dass Versicherten künftig automatisch von ihrer Krankenkasse eine ePA zur Verfügung gestellt wird, wenn sie dem nicht aktiv widersprochen haben.