Die Beratungen hinsichtlich einer Entlastung für Arztpraxen mit besonders hohem Energieverbrauch sollen Anfang 2023 wieder aufgenommen werden, nach dem sich der Erweiterte Bewertungsausschuss (EBA) Ende Dezember 2022 gegen Zuschlagsregelungen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab ausgesprochen hatte. Dass ein grundsätzlicher Handlungsbedarf bestehe, hatte der EBA jedoch nicht in Abrede gestellt. Der EBA wurde eingeschaltet, nachdem der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Bewertungsausschuss einen Beschlussantrag der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) abgelehnt hatte. Danach sollten Praxen für Radiologie, Strahlentherapie und Dialyse, die trotz der Strom- und Gaspreisbremse finanziell stark belastet sind, ab dem 1. Januar 2023 Zuschläge erhalten. Nun sind KBV und GKV aufgefordert, gemeinsam eine Lösung zu finden.