EU-Datenschutz-Grundverordnung: KV warnt vor überteuerten Beratungsangeboten

Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Rheinland-Pfalz warnt aktuell davor, überteuerte Beratungsangebote zur EU-Datenschutz-Grundverordnung in Anspruch zu nehmen. So wurde die KV im Mai 2018 durch mehrere Mitgliedern darüber informiert, dass ihnen überteuerte Beratungsangebote von externen Beratern und Unternehmen vorlägen. Für Beratungen zur neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung werden teilweise monatliche Summen im vierstelligen Bereich gefordert.

Die KV rät aus diesem Anlass dringend, Beratungsangebote sorgfältig zu prüfen und Verträge nicht vorschnell zu unterzeichnen. Zudem informiert sie darüber, dass von Seiten der KV keine Dienstleister für entsprechende Beratungen beauftragt wurden. Angebote mit derartigen wahrheitswidrigen Behauptungen sollten an die KV zur Einleitung rechtlicher Schritte weitergeleitet werden.