EU empfiehlt eine Erhöhung der Antibiotikaproduktion und warnt vor Bevorratung

Die EU-Kommission, die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) und die nationalen Behörden für Arzneimittel haben am 18. Juli 2023 ihre Empfehlungen für die Verwendung von Antibiotika für die kommende Herbst-Winter-Saison veröffentlicht. Das Ziel sei, Lieferengpässe bei wichtigen Antibiotika zu vermeiden, damit bakterielle Atemwegserkrankungen entsprechend behandelt werden können. Um einen Medikamentenvorrat vorzuhalten, sei es am besten, die Produktion der wichtigsten Antibiotika frühzeitig zu erhöhen und den Herstellern genügend Zeit zu geben, entsprechende Produktionskapazitäten bereitzustellen. Zudem ist geplant, gemeinsam mit den Pharmafirmen den Antibiotikabedarf und -vorrat zu überwachen. Es wird klar empfohlen, Medikamente in handelsüblichen Mengen zu bestellen und keine größeren Vorräte anzulegen, da dies die Versorgung weiter belasten und weitere Engpässe verursache, so die EU-Kommission. Ein umsichtiges Verschreiben von Antibiotika sei zudem wichtig, um Antibiotikaresistenzen zu vermeiden – und eine Gabe sei lediglich bei bakteriellen Infektionen geraten, nicht bei viralen Infektionen. Hier müsse auch die Bevölkerung besser aufgeklärt werden.

Deutschland legt Medikamentenvorrat an

In Deutschland wurden vor kurzem mit dem Lieferengpassbekämpfungsgesetz Maßnahmen gegen die Lieferengpässe bei Antibiotika beschlossen. So soll die Anzahl der Antibiotikaproduzenten erhöht werden und Antibiotika, deren Wirkstoffe in Europa hergestellt werden, sollen bei der Ausschreibung von Kassenverträgen berücksichtigt werden. Entgegen der EU-Empfehlung sollen die Krankenhäuser sich stärker mit Antibiotika oder parenteral anzuwendenden Arzneimittel zur intensivmedizinischen Versorgung bevorraten. Während bislang der Vorrat für vier Wochen angelegt wurde, sollen die Krankenhäuser nun einen Vorrat für sechs Wochen vorhalten. Pharmaunternehmen werden verpflichtet, rabattierte Arzneimittel in so hoher Menge auf Vorrat zu halten, dass sie für mindestens sechs Monate ausreichen. Das Gesetz soll kurzfristigen Lieferengpässen vorbeugen, einen ansteigenden akuten Bedarf ausgleichen und eine bedarfsgerechte Versorgung sicherstellen, so die Begründung des Bundesgesundheitsministerium, das mit dem neuen Gesetz auf viel Kritik stößt – insbesondere in der pharmazeutischen Industrie.