FAQ: Datenschutz in der Arztpraxis

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg hat eine Liste mit den häufigsten Fragen zusammengestellt, die sich den Arztpraxen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stellen. Die FAQ soll die Ärzte unterstützen und einen Beitrag zum Verständnis der DSGVO leisten.

So informiert die Liste beispielsweise darüber, ob und wie zum Zwecke der ärztlichen Behandlung Einwilligungserklärungen eingeholt werden müssen und ob eine ärztliche Behandlung verweigert werden darf, wenn ein Patient nicht in die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einwilligt. Zudem werden die Ärzte darüber aufgeklärt, wie sich der Grundsatz der Datenminimierung im Verhältnis von Arzt zu Patient bei der Erstellung einer Anamnese auswirkt und wie viele Daten hierbei erhoben werden dürfen. Im Weiteren gibt die Liste Tipps, ob und wie sich Ärzte unter Wahrung des Berufsgeheimnisses über medizinisch problematische Fälle untereinander austauschen dürfen. Auch zur Notwendigkeit eines Datenschutzbeauftragten sowie über die Versendung von Gesundheitsdaten von Patienten mittels Fax oder E-Mail informiert die FAQ.

Die Liste kann unter hier eingesehen werden.