Finanzierung der TI-Anbindung neu geregelt

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband haben sich Ende Mai 2018 darauf geeinigt, die Erstausstattungspauschalen für die Anbindung an die Telematik-Infrastruktur (TI) anzuheben. Statt der bisher vereinbarten 720 Euro Erstattungspauschale steht den Arztpraxen demnach ab dem dritten Quartal 1719 Euro und ab dem vierten Quartal 1547 Euro zur Verfügung. Zusätzlich erhalten sie 435 Euro für ein Kartenterminal, größere Praxen erhalten das Doppelte bis Dreifache für ein zweites bzw. ein drittes Terminal.

Für die Einigung musste das Bundesschiedsamt eingeschaltet werden, da auf dem Verhandlungsweg keine Einigung möglich war. Eine Anhebung der Erstausstattungspauschale war dringend notwendig, da die Arztpraxen mit der ursprünglichen Pauschale die Anbindung an die TI nicht kostendeckend finanzieren konnten.

Sowohl KBV als auch Krankenkassen gehen davon aus, dass sich der Angebotspreis der Konnektoren in den nächsten Monaten senken wird, da in Kürze mehrere Anbieter von Konnektoren zur Verfügung stehen werden.