Fortbildung und Qualitätsmanagement von Vertragsärzten vorbildlich

Nach aktuellen Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung bilden sich über 98% aller Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten gewissenhaft und kontinuierlich fort. Auch die Maßnahmen zur Qualitätssicherung werden in rund 90% der Praxen umgesetzt.

Im Jahr 2017 waren bundesweit 14472 Ärzte und Psychotherapeuten verpflichtet, ihre Fortbildung nachzuweisen. Lediglich 288 kamen dieser Verpflichtung nicht nach, meist aus privaten Gründen, wie beispielsweise die Aufgabe ihrer Praxis. Seit Einführung der Nachweispflicht im Jahr 2004 wurde bisher insgesamt 147 Ärzten aufgrund einer Verletzung der Fortbildungspflicht ihre Zulassung bzw. ihre Ermächtigung entzogen.

Für die Datenerhebung zur Umsetzung von Maßnahmen zum Qualitätsmanagement wurde eine Stichprobe von über 3000 Vertragsärzten und -psychotherapeuten befragt. Rund 90% der Befragten gaben dabei an, bevorzugt Instrumente zu nutzen, die einer guten Versorgung dienen und die Patientensicherheit fördern. Zu diesen Instrumenten zählten beispielsweise ein professionelles Fehlermanagement, systematische Patienteninformationen und
-aufklärungen sowie das Schnittstellenmanagement beim Wechsel der Patienten von der Praxis in ein Krankenhaus bzw. in eine Rehabilitationseinrichtung. Viele Niedergelassene nutzen zudem spezifische Verfahren wie „QEP – Qualität und Entwicklung in Praxen“ sowie Schulungs- und Beratungsangebote der Kassenärztlichen Vereinigungen.