Gesundheitsministerkonferenz: Testpflicht für Praxispersonal vorerst ausgesetzt

Die im neuen Infektionsschutzgesetz festgelegte Testpflicht für geimpftes und genesenes Praxispersonal sowie deren Dokumentationspflicht soll bundesweit ausgesetzt werden. Beschlossen wurde dies am 25. November 2021 einstimmig durch die Gesundheitsminister der Länder, wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) aktuell informiert. Die Minister fordern die Regierung auf, die Regelungen im Infektionsschutzgesetz zu ändern und empfehlen zwei Antigentests zur Eigenanwendung pro Woche bei geimpften oder genesenen Personen. Wörtlich heißt es in dem Beschluss: „Eine tägliche Testung vollständig immunisierter Beschäftigter führt zu unzumutbaren Belastungen der durch die Pandemie ohnehin schon belasteten Bereiche.“ Die aktuelle Regelung bewirke eine Gleichstellung von immunisierten und nicht immunisierten, was die Motivation zur Impfung senke, zudem seien die Testkapazitäten begrenzt. Im Weiteren wurde die Regierung aufgefordert, für eine vollständige Refinanzierung aller sich aus den Testpflichten ergebenen Kosten zu sorgen.