Gremium empfiehlt gemeinsame Leitstelle für 112 und 116 117

Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (SVR) hat im September 2017 Empfehlungen zur Zukunft der Notfallversorgung vorgestellt.

Nach einem Vergleich von nationalen mit internationalen Konzepten der Notfallversorgung empfiehlt der Rat die Einrichtung voll integrierter regionaler Leitstellen, die über eine bundeseinheitliche Rufnummer erreichbar sind. Diese Leitstellen sollten eine telefonische Beratung durch geschultes Personal und erfahrene Ärzte anbieten und eine für die Patienten geeignete Versorgungsoption wählen. Bei Bedarf sollte eine direkte Terminvergabe in Praxen niedergelassener Ärzte oder in sogenannten „integrierten Notfallzentren“ (INZ) erfolgen. Auch Hausbesuche des ärztlichen Bereitschaftsdienstes sollen durch diese Stellen koordiniert werden. Zu diesem Zweck sollen die drei Bereiche – ärztlicher Notfalldienst, Rettungsdienst und Klinikambulanzen – im Rahmen von integrierten Notfallzentren besser miteinander verzahnt werden und auch ambulante kinder- und augenärztliche Angebote sowie psychiatrische Kriseninterventionsdienste und stationäre Einrichtungen zur Behandlung von Schlaganfällen, Herzinfarkten oder Polytraumen umfassen. Als Träger dieser Zentren empfiehlt der SVR die Kassenärztlichen Vereinigungen.

Der SVR besteht seit über dreißig Jahren und hat den gesetzlichen Auftrag, alle zwei Jahre ein Gutachten zur jeweils aktuellen Entwicklung im Gesundheitswesen für das Bundesministerium für Gesundheit zu erstellen.

In diesem Jahr wurde erstmals ein Einblick in die laufende Gutachtenarbeit gewährt und Analysen und Empfehlungen zur Zukunft der Notfallversorgung in Deutschland vor Übergabe eines Gutachtens im Rahmen eines Werkstattgesprächs bekanntgegeben. An dem Treffen nahmen über 200 Teilnehmer aus den Bereichen Gesundheitspolitik, Gesundheitsversorgung, Selbstverwaltung und Gesundheitsforschung teil, so waren beispielsweise Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, und Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft, anwesend. Das abschließende schriftliche Gutachten zu diesem Thema soll im 2. Quartal 2018 an das Bundesministerium für Gesundheit übermittelt und Bundestag und Bundesrat zur Verfügung gestellt werden.