IVOM: Höhe der Vergütung bleibt unverändert

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband haben sich darauf geeinigt, die Höhe der Vergütung für Leistungen der intravitrealen Medikamenteneingabe (IVOM) zu verlängern. Ursprünglich war die Höhe der Vergütung bis zum Dezember 2021 festgelegt, nun gilt sie bis Ende des Jahres 2022.

Die Vergütungen (GOP 31371 bis 31373 und 36371 bis 36373 für den operativen Eingriff am Auge sowie die GOP 06334 und 06335 für die Verlaufskontrolle nach Injektion) wurden bereits im Jahr 2014 als Kassenleistung bei Augenerkrankungen wie beispielsweise der feuchten altersbedingten Makuladegeneration  in den EBM aufgenommen und müssen seitdem alle zwei Jahre durch das Institut des Bewertungsausschusses überprüft werden. Die nächste Überprüfung ist bis zum 30. Juni 2022 geplant.