KBV fordert Fristverschiebung des elektronischen Arztbriefes

Gemäß einer Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) sind Arztpraxen ab dem 1. März 2024 dazu verpflichtet, über eine aktuelle und zertifizierte Software zur Erstellung von elektronischen Arztbriefen (eArztbrief) zu verfügen. Bei Nichtbeachtung soll die monatliche TI-Pauschale um 50% gekürzt werden.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat nun das BMG schriftlich dazu aufgefordert, diese Frist um mindestens einen Monat zu verschieben. Hintergrund ist, dass die Zertifizierung der Software einiger Firmen – trotz mehrfacher Aufforderung der KBV – noch immer nicht beantragt ist beziehungsweise nicht rechtzeitig beantragt wurde. Zum 1. März 2024 werden somit voraussichtlich 5.500 Praxen über kein zertifiziertes e-Arztbrief-Modul verfügen. Es sei „abwegig“, von den betroffenen Ärzten zu fordern, dass sie ihr Praxisverwaltungssystem aufgrund eines fehlenden Moduls wechseln müssen, so die KBV.

Zudem kritisiert die KBV, dass es große Probleme bei der Vergütung des eArztbriefes gibt. Die ursprüngliche Vereinbarung wurde mit der im Juli 2023 beschlossenen neuen TI-Finanzierung gestrichen, sodass Praxen seitdem keine Versand- und Empfangspauschale erhalten, obwohl sie darauf einen gesetzlichen Anspruch haben. Hierzu hat die KBV beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg ein einstweiliges Rechtsschutzverfahren eingeleitet. Sollte dieses Verfahren positiv entschieden werden, gelten die ursprünglichen Pauschalen in Höhe von 28 Cent für den Versand und 27 Cent für den Empfang (bis zu 23,40 Euro je Quartal und Arzt) zunächst weiterhin, bis über die Klage der KBV gegen die Festlegung zur TI-Finanzierung endgültig entschieden wird.