KBV fordert spätere Einführung von eAU und eRezept

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) spricht sich in einem Presseschreiben vom 28. Oktober 2021 dafür aus, das elektronische Rezept (eRezept) und die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) frühestens ab 1. Juli 2022 einzuführen. Erste Erfahrungen aus Tests haben gezeigt, dass eine Einführung zum Jahresbeginn nicht funktionieren könne, so KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel. Insbesondere bei den eRezepten stellte er das Zusammenwirken der über 100 Anbieter von Praxisverwaltungssystemen, der über 100 Krankenkassen, der Konnektoren mehrerer Hersteller und der zahlreichen KIM-Anbieter zum avisierten Zeitpunkt infrage. Vielmehr plädiert das KBV-Vorstandsmitglied dafür, eAU und eRezept weitere 6 oder sogar 12 Monate ausreichend zu testen, damit die Produkte funktionieren und die Praxen ihre Arbeitsprozesse auf den neuen digitalen Arbeitsweg einstellen können. Die Ärzte rief T. Kriedel dazu auf, einen elektronischen Heilberufsausweis sowie einen KIM-Dienst zu bestellen und einzurichten. Den Vorschlag, dass Ärzte übergangsweise das Ersatzverfahren nutzen sollen, lehnt er ab.