KBV: Informationsmaterial zu eRezept

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) empfiehlt den Arztpraxen aktuell, sich auf die verpflichtende Anwendung des für ab Januar 2024 geplanten elektronischen Rezeptes (eRezept) einzustellen, denn das Bundesministerium für Gesundheit lasse an der Einführung des Rezeptes zum kommenden Jahr keine Zweifel aufkommen. Da die Einführung – entgegen dem ausdrücklichen Wunsch der KBV – für alle Regionen zeitgleich geplant ist, wird den Praxen dringend empfohlen, sich gut auf das eRezept vorzubereiten und die Anwendung frühzeitig zu testen. Hierfür stellt die KBV auch Informationsmaterial bereit.

Benötigte Komponenten für das Ausstellen eines eRezeptes

Für das Ausstellen muss die Praxis durch einen Konnektor (ab Version PTV4+) an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sein und die Praxisverwaltungssoftware muss über ein eRezept-Update verfügen. Für das Unterzeichnen des Rezeptes ist ein elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) mit PIN nötig. Es wird empfohlen, eine Komfortsignatur einzurichten. Diese ermöglicht bei einmaliger PIN-Eingabe eine Signatur von bis zu 250 Rezepten.

Generelles Vorgehen bei der Erstellung eines eRezeptes in der Praxis

Für die Verordnung wird – wie bisher üblich – das betreffende Arzneimittel in der Verordnungssoftware der Praxis ausgewählt. Dies kann auch durch Praxismitarbeiter erfolgen. Der Arzt, der die Verordnung anweist, muss diese noch am gleichen Tag persönlich mittels elektronischem Heilberufsausweis (eHBA) am Computer signieren. Mit der Unterschrift werden die Verordnungsdaten auf einem zentralen Server der Telematikinfrastruktur übermittelt und dort abgespeichert – nicht lokal auf der elektronischen Gesundheitskarte und auch nicht lokal in einer Smartphone-App. Verantwortlich für die Verordnung ist in jedem Fall der Arzt, der die Verordnung mit seinem elektronischen Heilberufsausweis signiert hat.

Falls vom Patienten gewünscht, ist die Praxis gesetzlich verpflichtet, einen Rezeptcode zusätzlich als Papierausdruck an den Patienten aushändigen. Dieser Ausdruck wird mittels Praxissoftware erstellt und muss nicht handschriftlich unterzeichnet werden, die elektronische Signatur, die bereits auf dem eRezept getätigt wurde, genügt.

Besonderheiten

Auch wenn die Verordnung eines eRezeptes ab dem kommenden Jahr nur für verschreibungspflichtige Arzneimittel inklusive Rezepturen und Zytostatika für gesetzlich Versicherte verpflichtend ist (rosa Rezept, Muster 16), so können auch nicht verschreibungspflichtige Präparate (rosa Rezept, grünes Rezept) bzw. verschreibungspflichtige Arzneimittel für Privatpatienten (blaues Rezept) mittels eRezept verordnet werden. Hilfs- oder Verbandmittel werden weiterhin auf Papierrezept (rosa Rezept, Muster 16) verordnet. Bei Vorliegen einer technischen Störung in der Praxis kann das Rezept Muster 16 auch weiterhin für verschreibungspflichtige Arzneimittel verwendet werden. Bei – beispielsweise durch ein Pflegeheim – telefonisch angeforderten Rezepten für eine Dauermedikation stellt die Praxis zunächst ein eRezept aus, druckt anschließend den Rezeptcode aus und übermittelt diesen an das Heim. Ärzte, die Rezepte direkt im Pflegeheim ausstellen, nutzen dort noch Rezepte in Papierform, bis die Heime an die Telematikinfrastruktur angeschlossen werden. Dies ist nicht vor Mitte des Jahres 2025 geplant. Auch bei Hausbesuchen können Verordnungen nach wie vor in Papierform ausgestellt werden. Fehlerhaft ausgestellte eRezepte müssen storniert werden, eine nachträgliche Änderung ist nicht möglich. Stornierungen können durch die Arztpraxis oder durch die Apotheke durchgeführt werden. 

Einlösen des eRezeptes durch den Patienten

Die Patienten können ihr Rezept mittels Smartphone-App, elektronischer Gesundheitskarte (eGK) oder Rezeptcode in Papierform einlösen.

  1. Ausdruck des Rezeptcodes: Hat der Patient seinen Rezeptcode auf Papier erhalten (beispielsweise, weil er das Rezept in einer Versandapotheke einlösen möchte), so gibt er diesen Code an die Apotheke weiter. Mit Hilfe des Codes erhält die Apotheke Zugriff auf die digital auf dem Server abgespeicherte Verordnung.
  2. Elektronische Gesundheitskarte: Möchten die Patienten das Rezept mittels eGK einlösen, so wird diese in der Apotheke in ein Lesegerät gesteckt. Das Gerät stellt die Verbindung zum eRezept-Server her und lädt das Rezept herunter.
  3. Smartphone-App: Das Einlösen mittels App ist komplizierter. Hierfür wird eine eGK mit einer Kontaktlos-Funktion (NFC), ein Smartphone (mit NFC und eRezept-App) sowie – zum Authentifizieren – eine eGK-PIN der Krankenkasse benötigt. Bei Verwendung der eRezept-App der Gematik erhalten die Patienten automatisch den Rezeptcode, mit dem die Apotheke auf die digitale Verordnung zugreifen kann.