KBV: Praxisinformation zur Videosprechstunde

Bereits seit Anfang April 2017 dürfen Ärzte Patienten mit bestimmten Krankheitsbildern – beispielsweise nach Operationen – eine Verlaufskontrolle per Video anbieten und diese als Kassenleistung gemäß dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab abrechnen. Voraussetzung ist, dass die Patienten bereits in einem der beiden vorausgegangenen Quartale die Praxis persönlich aufgesucht haben. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat alle hierzu relevanten Informationen zusammengestellt. Interessierte erhalten beispielsweise einen Überblick zum genauen Ablauf einer Videosprechstunde, zur benötigten technischen Ausstattung oder zur Vergütung.

Zudem hat die KBV eine Patienteninformation zusammengestellt, die von den Ärzten ausgedruckt, ausgefüllt und den Patienten als Vorbereitung auf die Videosprechstunde ausgehändigt werden kann. Sie enthält alle für die Patienten relevanten Informationen, wie beispielsweise den Termin, die Internetadresse und den individuellen Einwahlcode.

Aktuell laufen die Zertifizierungsverfahren, in denen geprüft wird, ob die Videodienstanbieter alle nötigen Sicherheitsanforderungen erfüllen. Nach Abschluss der Verfahren können Ärzte dann entsprechende Verträge abschließen. Bereits zertifizierte Anbieter werden durch die KBV auf ihren Themenseiten zur Videosprechstunde gelistet. Die Praxisinformation mit allen relevanten Informationen kann über die Internetseite der KBV heruntergeladen werden: <link http: www.kbv.de html videosprechstunde.php external-link-new-window external link in new>www.kbv.de/html/videosprechstunde.php