Der Ende Mai 2023 veröffentlichte Qualitätsbericht für das Berichtsjahr 2021 belegt, dass die Qualität der ambulanten medizinischen Versorgung auch im zweiten Jahr der Corona-Pandemie auf gewohnt hohem Niveau lag. So ist es den niedergelassenen Ärzten gelungen, die zahlreichen Qualitätsanforderungen zu erfüllen, obwohl durch die Pandemie Kontakteinschränkungen bestanden und besondere Hygienemaßnahmen sowie flächendeckende COVID-19-Impfaktonen durchgeführt werden mussten.
„Die Zahlen im Qualitätsbericht machen deutlich, dass sich die Patientinnen und Patienten auch während der Pandemie auf eine durchgehend hohe Qualität der vertragsärztlichen Versorgung verlassen konnten“, so KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner.
Während für einige Maßnahmen befristete Sonderregelungen vereinbart wurden, so waren die in den QS-Vereinbarungen festgelegte Voraussetzungen, um für eine bestimmte Leistung eine jährliche Abrechnungsgenehmigung zu erhalten, von den Sonderregelungen ausgenommen. Dennoch verfügten bis Ende des Jahres 2021 etwa 300.000 Ärzte über Genehmigungen zu verschiedenen Leistungsbereichen, lediglich 35 Ärzten musste die Genehmigung aufgrund von Qualitätsproblemen entzogen werden und in nur 282 Fällen wurde eine Genehmigung widerrufen, da spezielle Leistungsnachweise nicht oder nicht vollständig erbracht wurden.
Bei der intravitrealen Medikamenteneingabe bei Augenerkrankungen hat sich die Anzahl der Ärztinnen und Ärzte mit Genehmigung von 2.359 im Jahr 2020 auf 2.540 im Berichtszeitraum 2021 sogar erhöht.