Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat aktuell einen Anforderungskatalog veröffentlicht, der die Kriterien enthält, die Praxisverwaltungssysteme aus Sicht der KBV erfüllen sollten. Systeme, die diesen Anforderungen entsprechen, und beispielsweise über transparente Preise, erreichbare Ansprechpartner und online bereitgestellte Software-Updates verfügen, können zukünftig einen Vertrag mit der KBV abschließen. Mit Einhaltung der Vorgaben dürfen sie das Siegel „PVS mit KBV-Vertrag“ führen, das jedem Arzt zeigt, dass das Praxisverwaltungssystem den KBV-Anforderungen entspricht. Die Systeme, die das Siegel tragen, werden zudem künftig auf der KBV-Internetseite aufgelistet. „So weiß jeder auf einen Blick, aha, dieser Anbieter entspricht mit diesem System den Erwartungen, die KV-System und Praxen in Bezug auf sinnvolle digitale Unterstützung haben“, so Dr. Sibylle Steiner, Vorstandsmitglied der KBV. Der Anforderungskatalog an Praxissoftware kann unter dem Namen „Rahmenvereinbarung nach § 332b SGB V“ auf der Internetseite der KBV abgerufen werden, dort befindet sich auch das Logo „PVS mit KBV-Vertrag“ zum Download.