Keine Kürzung der TI-Pauschale bei unverschuldet fehlendem eArztbrief-Modul

Gemäß einer Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) sind Arztpraxen ab dem 1. März 2024 dazu verpflichtet, über eine aktuelle und zertifizierte Software zur Erstellung von elektronischen Arztbriefen (eArztbrief) zu verfügen. Bei Nichtbeachtung soll die monatliche TI-Pauschale um 50% gekürzt werden. Da die die Zertifizierung der Software einiger Firmen – trotz mehrfacher Aufforderung der KBV – noch immer nicht beantragt ist beziehungsweise nicht rechtzeitig beantragt wurde, werden zum Stichtag voraussichtlich 5.500 Praxen über kein zertifiziertes eArztbrief-Modul verfügen. Hierzu hatte die Kassenärztliche Bundesvereinigung sich mit einem Brief an das BMG gewandt und es aufgefordert, diese Missstände aus der Welt zu schaffen und die Frist zur Einführung des eArztbrief zu verschieben. Nach dieser Aufforderung hat sich nun die Leiterin der Abteilung Digitalisierung und Innovation im BMG, Susanne Ozegowski, zu Wort gemeldet. In einem Schreiben an die KBV stellte sie klar, dass den Arztpraxen keine Kürzung der TI-Pauschale droht, falls ihr jeweiliger Softwareanbieter noch kein aktuelles eArztbrief-Modul bereitgestellt hat.