Wie das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) im Oktober 2018 auf Grundlage von bundesweiten vertragsärztlichen Abrechnungsdaten bekanntgegeben hat, steigt die Anzahl der Arztpraxen, die mit stationären Pflegeeinrichtungen einen Kooperationsvertrag abgeschlossen haben, deutlich an. Während im dritten Quartal des Jahres 2017 noch lediglich 737 Praxen einen derartigen Vertrag abgeschlossen hatten, waren es im darauf folgenden Quartal bereits 4317 Praxen.
Hintergrund dieses Anstiegs ist eine neue Gebührenordnungsposition im Einheitlichen Bewertungsmaßstab, die im Juli 2016 eingeführt wurde, um die medizinische Versorgung in Pflegeheimen zu verbessern. Diese erlaubt es Haus- und Fachärzten, Leistungen, die in stationären Pflegeeinrichtungen erbracht werden, extrabudgetär abzurechnen, sofern mit diesen Einrichtungen Kooperationsverträge abgeschlossen werden.