Krankenhausreform: Bundesrat blockiert Transparenzgesetz

Der erste Baustein der geplanten Krankenhausreform, das Transparenzgesetz, soll im Frühjahr 2024 in Kraft treten. Nachdem es jedoch Ende November 2023 durch den Bundestag in den Vermittlungsausschuss verwiesen wurde, liegt das Gesetz vorerst auf Eis. Auch wenn Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach die Entscheidung „in der Tendenz eine schlechte Nachricht für die Patienten" bezeichnet, geht er nicht davon aus, dass es durch die Blockade zu einer Verzögerung der im Gesetz enthaltenen Liquiditätshilfen für Kliniken kommen wird.

So stimmten die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Thüringen gegen das Gesetz und für die Anrufung des Vermittlungsausschusses. Vermutlich wird der Vermittlungsausschuss, der aus jeweils 16 Vertretern von Bundestag und Bundesländern zusammengesetzt ist, erstmalig ab dem 11. Dezember 2023 tagen. Die durch den Ausschuss erarbeiteten Vorschläge müssen anschließend durch Bundestag und Bundesrat bestätigt werden, danach entscheidet der Bundesrat erneut über eine Zustimmung oder Ablehnung. Sollte es keine Änderungsvorschläge geben bzw. keine Einigung erfolgen und das bereits durch den Bundestag verabschiedete Gesetz durch den Vermittlungsausschuss bestätigt werden, so muss anschließend lediglich der Bundesrat zustimmen.