Krankenkassen im Rheinland stellen Prüfanträge zur Wundversorgung

Die Krankenkassen im Rheinland haben im Oktober dieses Jahres knapp 1300 Prüfanträge für das vierte Quartal 2016 gestellt – ein großer Teil davon wegen der Verordnung moderner Wundversorgungsmaterialien über den Sprechstundenbedarf (SSB) in Praxen niedergelassener Ärzte. Die Prüfungsstelle der Ärzte und Krankenkassen in Nordrhein hat diese Anträge Anfang November verschickt. Die Praxen sollen Materialien der modernen Wundversorgung wie Alginate, Schaumverbände oder Hydrogele nun aus eigener Tasche bezahlen – im Einzelfall belaufen sich die Summen auf über 20 000 Euro. Die KV Nordrhein kritisiert die Aktion der Krankenkassen und hat diese aufgefordert, die Prüfanträge zurückzuziehen. Denn den Kassen sei durch die Abgabe der Wundversorgungsmaterialien keinerlei materieller Schaden entstanden. „Das Verbandsmaterial war und ist für die Versorgung der Patienten nötig“, sagt Dr. med. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein. „Der einzige Fehler, den die Praxen gemacht haben, ist es, bestimmte Verbände über den SSB zu beziehen statt diese auf einem Rezept auf den Namen des Patienten zu verordnen.“ Die KV Nordrhein setzt nun auf die Einsicht der Krankenkassen hofft, dass sie ihre Prüfanträge zurückziehen, da diese sich ausschließlich auf Formfehler stützen und den Kassen kein finanzieller Schaden entstanden ist.