Die Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) hat am 7. März 2024 die bereits bestehenden verschiedenen KRINKO-Empfehlungen zur Verwendung medizinischer Einmalhandschuhe im Gesundheitswesen kommentiert. Hintergrund ist, dass in den Empfehlungen nicht immer deutlich wird, wann das Tragen medizinischer Einmalhandschuhe tatsächlich indiziert ist und die Einmalhandschuhe daher bisher oftmals auch dann getragen wurden, wenn dies für den Schutz der Patienten oder des medizinischen Personals nicht nötig gewesen wäre. Mit dem neuen Kommentar möchte die KRINKO für die Situationen sensibilisieren, in denen das Tragen von Einmalhandschuhen aus infektionspräventiver Sicht nicht nötig oder – beispielsweise durch Vernachlässigung der Händehygiene – sogar schädlich ist und daher auch aus ökologischer Sicht vermieden werden sollte.
Die KRINKO empfiehlt dabei, bei hohem Expositionsrisiko gegenüber Blut, Körperflüssigkeiten, Sekreten, Ausscheidungen und bei Exposition mit sichtbar mit Körperflüssigkeiten verschmutzter Ausrüstung Einmalhandschuhe zu tragen. Dies ist beispielsweise bei der Versorgung blutender Wunden, Intubation, Blutentnahmen und Notfallbehandlungen der Fall. Verzichtet werden auf die Handschuhe sollte in Situationen, in denen kein hohes Expositionsrisiko vorliegt, wie beispielsweise beim Impfen, der Blutzuckermessung oder allgemeinen Tätigkeiten im Patientenzimmer.
Der vollständige Kommentar mit einer genauen Auflistung der einzelnen Situationen, in denen das Tragen von Handschuhen indiziert bzw. nicht indiziert ist, kann auf der Internetseite des Robert Koch Instituts innerhalb des Epidemiologischen Bulletins 10/2024 nachgelesen werden.