Musterprozess gegen „IT-Zwangsanschluss“

Der Bayerische Facharztverband (BVAV) klagt aktuell in einen Musterprozess gegen den Honorarabzug bei Verweigerung des Zwangsanschlusses an die Telematikinfrastruktur vor dem Sozialgericht München. Unterstützt wird er dabei vom Interessenverband für die niedergelassenen Fachärzte.

In Bayern verweigern derzeit 4844 Ärzte und Psychotherapeuten den Anschluss ihrer Praxen an die Telematikinfrastruktur, da sie Angst um die sensiblen Daten ihrer Patienten haben. Die Weigerung gegen den durch das Bundesgesundheitsministerium (BMG) angeordneten „IT-Zwangsanschluss“ hat seit Januar 2019 eine Kürzung des Arzthonorars um 1% und seit April 2020 eine Kürzung um 2,5% zur Folge.

Dr. Gernot Petzold, niedergelassener Augenarzt und stellvertretendes Vorstandsmitglied des BFAV, hat daher am 1. September 2020 Klage gegen die Honorarkürzung eingereicht. So hätten die Ärzte gute Gründe für ihre Verweigerung: Der Anschluss an die Telematikinfrastruktur verstoße gegen die ärztliche Schweigepflicht und die Patienten hätten keine Möglichkeit, Einspruch gegen die Weitergabe ihrer Daten aus der Praxissoftware an einen unbekannten Zentralserver zu erheben. Zudem würden durch den Anschluss auch andere Rechtsnormen wie die Datenschutzgrundverordnung oder das ärztliche Berufsrecht verletzt. „Wir hoffen, dass wir auf dem Klageweg mit unserem Anliegen endlich im BMG Gehör finden und die ungerechtfertigten Repressalien gegen die Kollegenschaft ein Ende finden“, so G. Petzold.