Neue Pauschalen für Anbindung an Telematikinfrastruktur festgelegt

Das Bundesministerium für Gesundheit hat Ende Juni 2023 die Pauschalen festgelegt, die die Arztpraxen für ihre für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) notwendige Ausstattung ab dem 1. Juli 2023 monatlich erhalten. Die Höhe der Pauschale ist abhängig von der Praxisgröße und berechnet sich aus der Summe der laufenden Betriebskosten und der anteiligen monatlichen Investitionskosten bezogen auf fünf Jahre. Um die volle Höhe zu erhalten, müssen alle notwendigen Anwendungen (Notfalldatenmanagement / elektronischer Medikationsplan, elektronische Patientenakte, Kommunikation im Medizinwesen, elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, elektronischer Arztbrief und ab dem 1. Januar 2024 elektronische Verordnungen) in der Praxis vorliegen. Zudem müssen die Praxen über die notwendigen und zugelassenen Komponenten und Dienste verfügen (Konnektor, Kartenterminal, Smartcard).

TI-Pauschale 1

Praxen mit bis zu drei Ärzten, deren Erstausstattung noch nicht bzw. vor dem Jahr 2021 angeschafft wurde und deren Konnektoren noch nicht oder bereits vor dem 1. Januar 2021 ausgetauscht wurden, erhalten monatlich 237,78 Euro. Praxen mit über drei Ärzten erhalten 282,78 Euro und Praxen mit über sechs Ärzten erhalten 323,90 Euro. Fehlt eine der vorgegebenen Anwendungen, wird die Pauschale um 50% gekürzt. Fehlen mindestens zwei Anwendungen, wird keine Pauschale ausgezahlt.

TI-Pauschale 2

Praxen mit bis zu drei Ärzten, deren Erstausstattung bereits seit dem 31. Dezember 2020 angeschafft wurde, erhalten für die Dauer von 30 Monaten 131,67 Euro. Praxen mit über drei Ärzten erhalten 143,29 Euro und Praxen mit über sechs Ärzten erhalten 151,04 Euro. Nach Ablauf der 30 Monate erhalten sie die TI-Pauschale 1. Auch hier wird die Pauschale um 50% gekürzt, falls eine vorgegebene Anwendung fehlt bzw. wird nicht ausgezahlt, falls mindestens zwei Anwendungen fehlen.

TI-Pauschale 3

Praxen mit bis zu drei Ärzten, deren Konnektoren nach dem 31. Dezember 2020 ausgetauscht wurden, erhalten für die Dauer von 30 Monaten 199,45 Euro, Praxen mit über drei Ärzten erhalten 242,78 Euro und Praxen mit über sechs Ärzten erhalten 282,23 Euro. Falls eine vorgegebene Anwendung fehlt, wird die Pauschale um 50% gekürzt bzw. bei mindestens zwei fehlenden Anwendungen nicht ausbezahlt. Nach Ablauf der 30 Monate erhalten die Praxen die TI-Pauschale 1.

Die unterschiedlichen Pauschalen berücksichtigen die bereits getätigten Erstattungen der Krankenkassen. Wurde beispielsweise der aufgrund eines abgelaufenen Sicherzertifikates nötige Austausch eines Konnektors bereits durch die Krankenkassen finanziert, so fällt die monatliche Pauschale zunächst geringer aus.

Die Arztpraxen erhalten die Pauschalen über ihre Kassenärztliche Vereinigung. Diesen gegenüber muss der Nachweis erfolgen, dass die erforderlichen Anwendungen in der Praxis vorhanden sind. Der Art des Nachweises legt die jeweilige KV fest und kann beispielsweise über eine Eigenerklärung erfolgen. Nähere Informationen stellen die Kassenärztlichen Vereinigungen auf ihren Internetseiten zur Verfügung.