Neupatientenregelung wird zum 1. Januar 2023 abgeschafft

Der Bundestag hat am 20. Oktober 2022 mit Verabschiedung des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes, das zum Ausgleich der Defizite der gesetzlichen Krankenkassen beitragen soll, die Neupatientenregelung zum 1. Januar 2023 abgeschafft. Im Gegenzug ist geplant, die Zuschläge für eine schnelle Terminvermittlung zu erhöhen. Hierzu äußerte sich Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV, enttäuscht: „Die Kolleginnen und Kollegen in den Praxen, die aktuell mit immensen Kostensteigerungen zu kämpfen haben, sind frustriert und maßlos enttäuscht von diesem Beschluss. Ich gehe davon aus, dass es in den nächsten Wochen zu weiteren Protesten gegen die Streichung der Neupatientenregelung und die damit verbundenen Folgen für die Versorgung der Patientinnen und Patienten kommen wird.“ Auch das Zugeständnis der Ampelkoalition, den Wegfall der Neupatientenregelung durch die Terminservicestellen zu kompensieren, sei „bestenfalls ein Tropfen auf den heißen Stein“. Durch die Abschaffung der Neupatientenregelung sowie die Beschränkung der Finanzierung der offenen Sprechstunde würde sich die Lage der bereits jetzt chronisch unterfinanzierten ambulanten Versorgung noch weiter verschlechtern.

Zuschläge für eine schnelle Terminvermittlung werden erhöht

Die neuen Regelungen sehen ab dem kommenden Jahr vor, dass Ärzte, die Patienten über die Terminservicestellen vermittelt bekommen, Zuschläge zur Versicherten- und Grundpauschale von 100%, 80% oder 40% erhalten, je nachdem, wie schnell der Termin vermittelt wird. Die Pauschale kann auch abgerechnet werden, wenn eine Behandlung schnell nach Überweisung durch den Hausarzt erfolgt*. Im Akutfall kann ein Zuschlag von 200% abgerechnet werden. „Die Zuschläge gleichen die neue Finanzierungslücke, die mit dem Wegfall der Neupatientenregelung entsteht, in keiner Weise aus“, äußerte sich Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender KBV-Vorstandsvorsitzender. Für ihn sei der Beschluss ein „Ausdruck fehlender Wertschätzung für die Arbeit der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten“. Entgegen aller Versprechungen der Bundesregierung stelle das Finanzstabilisierungsgesetz eine massive Kürzung der Leistungen dar. Auch Dr. Thomas Kriedel, Vorstandsmitglied der KBV, äußerte sich kritisch und betonte, dass die 100.000 ambulanten Arztpraxen hierzulande das Rückgrat der Versorgung darstellen und dass diese Struktur durch den Beschluss weiter ausgehöhlt werde.

Offene Sprechstunde ebenfalls von Kürzung betroffen

Die Finanzierung der offenen Sprechstunde wird ebenfalls ab dem 1. Januar 2023 geändert. Sie muss ab diesem Zeitpunkt weitestgehend aus der gedeckelten morbiditätsbedingten Gesamtvergütung finanziert werden. Ursprünglich sollten die Krankenkassen zusätzliche finanziellen Mittel hierfür bereitstellen.

* Behandlungen bis zum 4. Tag nach Terminvermittlung: Zuschlag von 100%
Behandlungen bis zum 14. Tag nach Terminvermittlung: Zuschlag von 80%
Behandlungen bis zum 35. Tag nach Terminvermittlung: Zuschlag von 40%
Akutfall (Behandlung am Folgetag): Zuschlag von 200%