NRW: Erleichterte Berufsanerkennung von Gesundheitsfachkräften

Orthoptistinnen aus dem Ausland, die in Deutschland ihren Beruf ausüben möchten, benötigen – wie alle Fachkräfte aus Gesundheitsberufen – eine Berufserlaubnis. Hierfür müssen sie neben dem erfolgreichen Abschluss beziehungsweise der Anerkennung ihrer ausländischen Ausbildung nachweisen, dass sie die deutsche Sprache im erforderlichen Maße beherrschen, zuverlässig und in gesundheitlicher Hinsicht geeignet sind. Bislang gab es zu den Nachweispflichten keine klaren Vorgaben. Fehlende Konkretisierungen führten zu Unsicherheiten und teils langwierigen Verfahren. Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen (NRW) hat nun Ende August 2023 eine neue Nachweis- und Sprachprüfverordnung Gesundheitsfachberufe NRW (GBerNachwVO NRW) veröffentlicht, die verbindliche Vorgaben für Pflege- oder Gesundheitsfachberufe festlegt. Die Verordnung wurde im Rahmen der Fachkräfteoffensive NRW ins Leben gerufen und soll zu Zeiten des Fachkräftemangels im deutschen Gesundheitswesen für Pflege- und Gesundheitsfachkräfte aus dem Ausland den Rahmen für eine unbürokratische, leichtere und schnellere Arbeitsaufnahme schaffen.

Die Verordnung ist auf dieser Internetseite des NRW-Innenministeriums abrufbar.