Seit heute, dem 18. März 2024, können Menschen in Deutschland über das Internetportal www.organspende-register.de online in einem zentralen Organspenderegister festlegen, ob sie nach ihrem Tod ihre Organe spenden möchten oder nicht. Dieses zentrale Organspenderegister, das vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte geführt wird, ist Teil des 2020 beschlossenen „Gesetzes zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende“, mit dem die Zahl der Organspenden in Deutschland erhöht werden soll. Der Eintrag ist freiwillig und kostenlos, er kann jederzeit geändert oder gelöscht werden. Um sich einzutragen, müssen sich Spendewillige zuvor mit der Online-Ausweisfunktion ihres Personalausweises authentifizieren. Ab Juli 2024 bis spätestens 30. September 2024 soll es möglich werden, dass man sich auch über Apps der Krankenkassen (GesundheitsID) eintragen kann. Ab 1. Juli 2024 sollen Kliniken, die Organe entnehmen, im Register Erklärungen zur Organspende suchen und abrufen können. Nach Angaben des Präsidenten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte, Karl Broich, haben sich seit der Freischaltung des Registers kurz nach 6 Uhr am heutigen Tag bis 9 Uhr bereits 5.500 Organspender elektronisch registriert.
Den Organspendeausweis soll das Portal nicht ablösen. Seine Entscheidung kann man also auch weiterhin auf einem Blatt Papier, in einer Patientenverfügung oder auf Organspendeausweisen dokumentieren, die es in Ämtern, Praxen, Apotheken und zum Herunterladen aus dem Internet gibt.
Im vergangenen Jahr haben 965 Menschen nach ihrem Tod ein Organ oder mehrere Organe gespendet. Zugleich standen knapp 8400 Menschen auf den Wartelisten für eine Transplantation. Damit Organspenden infrage kommen, müssen zwei Fachärzte unabhängig voneinander den vollständigen und unumkehrbaren Ausfall des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms – also den Hirntod – bestätigen.