Organtransplantation: Starkes Zeichen der Herzmedizinerinnen und -mediziner für die Widerspruchsregelung

Zeigt her Eure Organspendeausweise: Fachgesellschaft Herzchirurgie (DGTHG) und Kinderkardiologie (DGPK) rufen gemeinsam mit der Dt. Herzstiftung auf, sich mit Thema Organspende auseinanderzusetzen. ©DGTHG/David Außerhofer

Deutschlandweit warten mehr als 700 schwer herzkranke Patientinnen und –patienten auf ein Spenderherz. Dem gegenüber stehen 358 Herztransplantationen im Jahr 2022. Diese missliche Situation beschreiben die beiden herzmedizinischen Fachgesellschaften DGTHG (Deutsche Gesellschaft für Thorax-, Herz- und Gefäßchirurgie) und DGPK (Deutsche Gesellschaft für Pädiatrische Kardiologie und Angeborene Herzfehler) als hochdramatisch und sprechen sich für die Widerspruchslösung im Kontext der Organspende aus. Die Widerspruchslösung besagt, dass jede(r) grundsätzlich als Spenderin/Spender zur Verfügung steht, der nicht explizit widerspricht. Die Angehörigen haben ein Veto. Jede(r) ist demnach frei in der Entscheidung.

Auf den diesjährigen parallel im Februar veranstalteten Jahrestagungen setzten die Herzmedizinerinnen und -mediziner ein starkes Zeichen und hielten zur Eröffnung ihre Organspendeausweise in die Höhe. Gleichzeitig riefen beide Fachgesellschaften dazu auf, sich mit dem Thema Organspende auseinanderzusetzen – denn nach Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation sind die Organspenden im Jahr 2022 um 6,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr gesunken. Gemeinsam mit der Deutschen Herzstiftung haben DGTHG und DGPK erst kürzlich auf den Notstand hingewiesen und die Politik zum Handeln aufgerufen.

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