Orientierungswert für 2024 wird um 3,85% angehoben

Der Erweiterte Bundesausschuss hat am 13. September 2023 eine Anhebung des Orientierungswertes für das kommende Jahr um 3,85% beschlossen. Er beträgt somit ab dem 1. Januar 11,9339 Cent (aktuell 11,4915 Cent). Die Finanzmittel für die ambulante Versorgung werden damit um etwa 1,6 Milliarden Euro erhöht.

Die Entscheidung des Erweiterten Bundesausschusses war nötig, da sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband nicht einigen konnten. Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV, äußerte sich zu dem Beschluss: „Die Finanzmittel der ambulanten Versorgung für das nächste Jahr werden einschließlich der Morbiditätsrate um fast 4 % steigen. Das stellt keinen Grund dar, in Jubel auszubrechen, ist aber in seiner Wirkung vergleichbar mit der jüngsten Tarifsteigerung für die Klinikärzte, die für 2023 ein Plus von 4,8 % erzielten.“

Zudem wurde auf Druck der KBV beschlossen, dass Tarifänderungen bei den Medizinischen Fachangestellten künftig direkt in den Verhandlungen zum Orientierungswert berücksichtigt werden. Bis Ende des Jahres 2023 wird zudem noch über die Dynamisierung von Kostenpauschalen, zum Beispiel für Dialysen und Laboruntersuchungen, über eine Vergütung des Mehraufwands von Arztpraxen infolge von Arzneimittelengpässen und über die gestiegenen Hygienekosten bei ambulanten Operationen verhandelt.