Orientierungswert steigt 2019 um 1,58 Prozent

Nach einer Einigung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und des GKV-Spitzenverbandes am 21. August 2018 wird der Orientierungswert im Jahr 2019 um 1,58% ansteigen. Dies entspricht einem Honorarzuwachs von etwa 550 Millionen Euro. Nach vorläufigen Berechnungen wird die Veränderungsrate für die Morbidität zu einem zusätzlichen Vergütungsumfang von etwa 70 Millionen Euro führen.

Der GKV-Spitzenverband zeigte sich nach den Verhandlungen zufrieden: „Wie das heutige Ergebnis einmal mehr zeigt, funktioniert die gemeinsame Selbstverwaltung von Ärzten und Krankenkassen“, so der Sprecher Florian Lanz. „550 Millionen Euro zusätzlich durch den höheren Orientierungswert und 70 Millionen Euro mehr für den Anstieg der Morbidität sind ein gutes Ergebnis, denn damit steigen die Arzthonorare merklich, ohne die Beitragszahler zu überfordern. Durch den erwarteten Mengenanstieg bei den Einzelleistungen rechnen wir als GKV-Spitzenverband noch einmal mit rund 400 Millionen Euro Honoraranstieg. Darüber hinaus werden die Arzthonorare im kommenden Jahr vermutlich noch stärker steigen, denn die Politik hat im Rahmen der laufenden Gesetzgebung weitere Honorarerhöhungen angekündigt".

Die Ärzte-Verbände sehen das Ergebnis eher kritisch. So nahm der Bundesvorsitzende des Spitzenverbandes Fachärzte Deutschlands, Dr. med. Dirk Heinrich, am 22. August 2018 zu den Ergebnissen der Verhandlungen Stellung: „Praxisärzte bleiben trotz des Honorarabschlusses von gestern bei der Kostenentwicklung weiterhin abgekoppelt und sie bleiben auf den zentralen Problemen sitzen.“ Der Anstieg des Orientierungswertes um 1,58% liege unter der Preissteigerungsrate von derzeit 2%. Mit dem Anstieg könne man noch nicht einmal die Gehaltssteigerungen der Medizinischen Fachangestellten auffangen. Diese lagen 2017 bei 2,8% und 2018 bei 2,2%.

Die Verhandlungsergebnisse auf Bundesebene werden als Grundlage für die anschließenden Verhandlungen zwischen den 17 Kassenärztlichen Vereinigungen und den regionalen Krankenkassen herangezogen. Die Höhe der Vergütung der medizinischen Versorgung der Patienten in den einzelnen Bundesländern ist Ländersache.