Praxen erhalten auch 2023 einen Authentifizierungszuschlag für Videosprechstunden

Der Bewertungsausschuss hat den Authentifizierungszuschlag für Videosprechstunden bis zum 31. Dezember 2023 verlängert, teilt die Kassenärztliche Bundesvereinigung in einem Presseschreiben vom 15. Dezember 2022 mit. Momentan müssen Ärzte und Psychotherapeuten die Daten der elektronischen Gesundheitskarte noch händisch erfassen, wenn der Patient in dem Quartal oder im Vorquartal nicht persönlich in der Praxis war. Ab dem 1. Januar 2024 sollen dann digitale Identitäten als Versicherungsnachweis dienen. Für den Zuschlag zur Versicherten-, Grund- oder Konsiliarpauschale rechnen Praxen die Gebührenpositionen (GOP) 01444 (10 Punkte) ab. Sie ist einmal im Behandlungsfall berechnungsfähig. Bis zum 30. September 2023 prüft der Bewertungsausschuss, ob eine weitere Verlängerung der Befristung für die GOP 01444 erforderlich ist.