Qualität der ambulanten medizinischen Versorgung trotz Corona sehr hoch

Auch während der Coronapandemie ist die Qualität der ambulanten medizinischen Versorgung hierzulande auf einem sehr hohen Niveau und konnte durch zahlreiche Maßnahmen gesichert und weiterentwickelt werden, wie der Qualitätsbericht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung für 2020 zeigt. Insgesamt haben die Kassenärztlichen Vereinigungen die Behandlungsqualität bei mehr als 11.000 Ärzten stichprobenartig überprüft und 87.000 zufällig ausgewählte Patientendokumentationen gesichtet. Coronabedingt lag die Anzahl der arztbezogenen Stichprobenprüfungen somit nur um 20% niedriger als 2019.

2020 wurden insgesamt 296.061 genehmigungspflichtige Leistungen (QS-Leistungen) von den Ärzten und Psychotherapeuten zur Abrechnung eingereicht, die zuvor von den Kassenärztlichen Vereinigungen genehmigt worden waren, darunter z. B. ambulante Operationen oder palliativmedizinische Versorgungen (2019: 291.872). Im Rahmen der Qualitätssicherung müssen diese QS-Leistungen von den Leistungserbringern regelmäßig mittels Zeugnis, Bescheinigung oder Gerätenachweis bestätigt werden, was auch unter Pandemiebedingungen erfolgreich geschah. 2020 wurde in 284 Fällen die Genehmigung widerrufen (2019: 588). Zu den QS-Leistungen in der Augenheilkunde gehört u. a. die photodynamische Therapie am Augenhintergrund: Augenärzte müssen belegen, dass innerhalb eines Zeitraumes von 5 Jahren vor Antragstellung mindestens 200 Fluoreszenzangiografien selbstständig unter Anleitung ausgewertet und mindestens 50 photodynamische Therapien ebenfalls unter qualifizierter Anleitung durchgeführt wurden. Besondere Qualitätsanforderungen gelten auch für die phototherapeutische Keratektomie (PTK). Demnach muss u. a. der Nachweis erbracht werden, dass 10 phototherapeutischen Keratektomien selbstständig mit dem Excimer-Laser durchgeführt wurden.