Regierung verabschiedet Pflegebonus 2022 und schließt MFA aus

Die Bundesregierung hat jüngst den Gesetzentwurf zur Auszahlung des Pflegebonus 2022 verabschiedet, das Gesetz tritt voraussichtlich Ende Juni 2022 in Kraft. Insgesamt stellte die Bundesregierung dafür 1 Milliarde Euro zur Verfügung – je 500.000 Millionen für das Krankenhauspersonal sowie für die Mitarbeiter in Alten- und Pflegeheimen. Dem Bonus liegt der Bemessungszeitraum vom 1. November 2020 bis 30. Juni 2021 zugrunde. Einen Anspruch darauf haben Krankenhäuser, in denen 2021 mehr als 10 infizierte Patienten behandelt wurden, die mehr als 48 Stunden beatmet wurden – deutschlandweit sind das 837 Klinken. Diese sollen den Bonus direkt weitergeben an die Intensivpflegekräfte sowie an die Pflegekräfte in der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen. Erstere erhalten eine Prämie von 2.500 Euro, letztere von 1.700 Euro – die Auszahlung muss vom 1. Juli 2022 bis spätestens 31. Dezember 2022 erfolgen Auch die nach dem 11. Buch Sozialgesetzbuch zugelassenen Pflegeeinrichtungen sowie weitere Arbeitgeber in der Pflege sind nach dem Gesetzentwurf verpflichtet, ihren Beschäftigten – die innerhalb des Bemessungszeitraums für mindestens 3 Monate in oder für eine zugelassene Pflegeeinrichtung in der Altenpflege tätig waren – einen steuer- und sozialabgabefreien Bonus auszuzahlen. Die Höhe der Prämie ist hier nach der Nähe zur Versorgung, Qualifikation und Umfang gestaffelt. Neben Vollzeitbeschäftigten soll der Bonus auch Auszubildenden, Freiwilligdienstleistenden, Helfern im freiwilligen sozialen Jahr oder Leiharbeitnehmern zugutekommen. Davon ausgenommen sind allerdings Medizinische Fachangestellte (MFA). Diese profitierten von einer steuerfreien und sozialabgabenfreien Arbeitgeberprämie in Höhe von 1.500 Euro, die Arztpraxen ihren Mitarbeitern im Zeitraum von März 2020 bis März 2022 zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn zahlen konnten. Dass Gesundheitsminister Karl Lauterbach die MFA vom Pflegebonus 2022 ausgeschlossen hat, wurden von vielen Seiten kritisiert – so auch vom Bundesverband Deutscher OphthalmoChirurgen.