Richtlinie zur Abrechnungsprüfung: Zeitprofile von angestellten Ärzten und Vertragsärzten zukünftig einheitlich

Zum 1. April 2018 wurde die Richtlinie zur Abrechnungsprüfung in der vertragsärztlichen Versorgung angepasst. Derzeit überprüft sie das Bundesgesundheitsministerium. Die Änderungen betreffen die Plausibilitätsprüfungen, also die Prüfungen der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Krankenkassen hinsichtlich des Umfangs der abgerechneten Leistungen im Hinblick auf den Zeitaufwand. So werden Vertragsärzte in allen Bundesländern zukünftig gleich behandelt wie angestellte Ärzte, d. h. die zugeordneten Zeitprofile dürfen sich nicht mehr unterscheiden.

Hintergrund der Änderung ist die bislang unterschiedliche Vorgehensweise einzelner Kassenärztlicher Vereinigungen bei dieser Plausibilitätsprüfung. So wurden angestellten Ärzten beispielsweise in Hessen und Berlin geringere Zeitprofile zugeordnet als freiberuflich tätigen Ärzten. Da das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz zwingend eine Gleichbehandlung von Vertragsärzten und angestellten Ärzten bei dieser Prüfung vorschreibt, waren Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband zu einer Änderung der bundesweiten Richtlinie verpflichtet: Für angestellte Ärzte gelten nun in allen Bundesländern die gleichen Zeitprofile wie für Vertragsärzte.

Somit werden zukünftig weitere Überprüfungen bei Vertragsärzten mit vollem Versorgungsaufwand sowie bei Vollzeit angestellten Ärzten initiiert, sofern die überprüften Ärzte an mindestens drei Tagen im Quartal mehr als zwölf Stunden täglich oder im Quartalszeitprofil mehr als 780 Stunden ärztlich tätig waren.

Die geänderte Richtlinie kann auf der Internetseite der KBV nachgelesen werden:
http://www.kbv.de/media/sp/Richtlinien__106d_SGB_V_Plausibilitaetspruefung.pdf