RKI empfiehlt Mehrfachnutzung von Schutzmasken in Praxen

Am 14. April 2020 hat das Robert Koch-Institut (RKI) die aktualisierte Empfehlung „Ressourcenschonender Einsatz von Mund-Nasen-Schutz (MMS) und FFP-Masken“ veröffentlicht. Die Empfehlung wurde auf Anfrage des Bundesministeriums für Gesundheit erstellt und mit dem Ad-Hoc-Arbeitskreis zum SARS-CoV2 des Ausschusses für Biologische Arbeitsstoffe und mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales abgestimmt.

In dem Papier wird dargestellt, unter welchen Voraussetzungen die Schutzmasken in Arztpraxen mehrmals getragen werden können. So wird aktuell empfohlen, dass bei Vorliegen von Lieferengpässen und Materialknappheit das Personal die Masken während einer Schicht patientenübergreifend tragen kann. Zudem enthält das Papier Hinweise, wie in derartigen Fällen mit der Maske umzugehen ist: Beim Absetzen muss sichergestellt werden, dass eine Kontamination vor allem der Innenseite der Maske bzw. des Gesichts verhindert wird – beispielsweise durch eine vorherige Desinfektion der Handschuhe. Zudem sollte die Maske nicht in geschlossenen Behältern, sondern trocken an der Luft zwischengelagert werden.

Das RKI-Papier kann auf der Internetseite des Robert Koch-Instituts eingesehen werden.