Stellungnahme von DOG, BVA und BDOC: APO-Vertrag muss an Realität angepasst werden

Die Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft (DOG), der Berufsverband der Augenärzte Deutschlands (BVA) und der Bundesverband Deutscher OphthalmoChirurgen (BDOC) kritisieren in einer Anfang August 2023 veröffentlichten Stellungnahme die Novelle des „Katalogs ambulant durchführbarer Operationen, sonstiger stationsersetzender Eingriffe und stationsersetzender Behandlungen gemäß § 115b SGB V im Krankenhaus“ (AOP-Vertrag), die zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist. Sie appellieren an die Vertragsparteien, den GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), entsprechende Anpassungen des AOP-Vertrages vorzunehmen. Der aktuelle AOP-Vertrag sieht vor, weitere Operationen in den ambulanten Sektor zu verlagern. Bisher war es in begründeten Fällen möglich, Patienten stationär aufzunehmen, auch wenn die Operationen gemäß AOP-Vertrag eigentlich ambulant durchzuführen gewesen wäre, beispielsweise bei funktioneller Einäugigkeit, Demenz, schwerwiegenden internistischen oder psychischen Begleiterkrankungen oder auch komplexen Augenerkrankungen. Diese Begründungen entsprachen der Lebenswirklichkeit einer alternden Gesellschaft mit einer zunehmenden Zahl von multimorbiden, z. T. alleinlebenden Patienten – heißt es in der Stellungnahme. Im aktuellen AOP-Vertrag sind Kontextfaktoren, welche die stationäre Durchführung eines als generell ambulant definierten Eingriffes ermöglichen, jedoch so eng gefasst, dass sie nur auf einen sehr kleinen Anteil der Patienten zutreffen und damit die Versorgungsqualität und vor allem die Versorgungssicherheit massiv einschränken. Zudem gelten diese nur bis Ende des Jahres als Übergangsregelung. Für einen bestimmten Teil der Eingriffe, die nun neu in den AOP-Vertrag aufgenommen wurden, sei grundsätzlich eine ambulante Durchführung möglich, so z. B. für einige der strabologischen Operationen. Für diese Eingriffe müsse dann aber eine kostendeckende und leistungsgerechte Vergütung vorgesehen werden. Dies sei bei den strabologischen Operationen gegenwärtig nicht der Fall. Die augenärztlichen Verbände fordern daher, die Befristung der Kontextfaktoren aufzuheben und den Katalog um soziale, pflegerische und medizinische Faktoren zu erweitern.

Die komplette Stellungnahme ist einzusehen unter
https://www.dog.org/aktuelles/aop-vertrag-gefaehrdetpatientensicherheit