In Deutschland gibt es statistisch pro eine Millionen Einwohner nur zehn Organspender. Über die Hälfte aller Patientinnen und Patienten, die auf ein neues Spenderherz warten, können nicht versorgt werden. Am 3. Juni ist der internationale Tag der Organspende. Herzmedizinische Fachgesellschaften nehmen diesen zum Anlass, um auf das wichtige Thema aufmerksam zu machen und fordern ein Umdenken in der Bundesrepublik.
Trotz aller Fortschritte in der Herz-Kreislauf-Medizin bietet die Transplantation eines neuen Herzens für viele schwer Erkrankte die einzige Überlebenschance. „Wegen des anhaltenden Mangels an Spenderherzen sind die Aussichten, ein geeignetes Spenderorgan zu erhalten, für viele Patientinnen und Patienten aber sehr gering“, erklärt Prof. Dr. Volkmar Falk, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Thorax-, Herz- und Gefäßchirurgie (DGTHG). „Für Menschen mit schwerer, nicht umkehrbarer Herzinsuffizienz im Endstadium ist jedoch die Herztransplantation die einzige Aussicht auf langfristiges Überleben.“
Ohne Spenderherz lebt man mit Herzschwäche nur noch rund fünf Jahre
Herz-Kreislauf-Erkrankungen sind nach wie vor die Todesursache Nummer Eins in Deutschland. Eine der schwersten Herzerkrankungen ist dabei die Herzinsuffizienz. Der Herzmuskel schafft hier nicht mehr, genügend Blut durch den Körper zu pumpen. „Zwar wurde die Herzschwäche durch Fortschritte in der Forschung in den letzten Jahrzehnten immer besser behandelbar, dennoch liegt die Überlebenswahrscheinlichkeit nach der Diagnose nur bei rund fünf Jahren“, sagt Prof. Dr. Holger Thiele, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie – Herz- und Kreislaufforschung e.V. (DGK). Die einzige langfristige Therapie für ausgewählte Patienten mit unumkehrbarer Herzinsuffizienz im Endstadium ist eine Transplantation. „Die Prognose für Herztransplantierte ist sehr gut: Etwa 60 Prozent leben zehn Jahre und länger mit einem Spenderherzen.
Auf eine Million Deutsche kommen derzeit allerdings nur gut zehn Organspender. Aktuell gilt in Deutschland die Willensbekundung. Das bedeutet, wer nach seinem Tod anderen Menschen durch die Organspende das Leben retten will, muss dies vorher ausdrücklich schriftlich dokumentieren; idealerweise durch den Organspendeausweis. Wenn kein Organspendeausweis vorliegt, werden meist die Angehörigen um Erlaubnis gefragt, ob die lebensrettenden Organe entnommen werden dürfen. In vielen europäischen Ländern gilt hingegen bereits die Widerspruchslösung. Dabei sind potenziell alle Menschen grundsätzlich Organspenderinnen und -spender, es sei denn, sie haben sich zu Lebzeiten ausdrücklich dagegen entschieden. Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach plädierte im Januar 2023 bereits dafür, erneut über die Einführung der Widerspruchslösung in Deutschland abstimmen zu lassen. Eine erste Abstimmung im Jahr 2020 war gescheitert. Die Nationale Herz-Allianz unterstützt das Vorhaben, die Widerspruchslösung in Deutschland zu etablieren. Dies sei die wesentlich menschlichere Lösung, denn sie stelle das Leben in den Vordergrund des Denkens und nicht den Tod. Jedes gespendete Organ sei ein potenzieller Neuanfang für ein schwerkrankes Kind, eine Mutter oder einen Vater, die vielleicht sonst keine Chance auf Überleben hätten.